Hilflosenentschädigung

Die Hilflosenentschädigung unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die bei alltäglichen Verrichtungen Hilfe benötigen. Ziel ist es, ein möglichst unabhängiges Leben führen zu können.

Neben den allgemein bekannten Leistungen der IV rund um die Eingliederung, Rente und Hilfsmittel verarbeitete die IV-Stelle von SVA Aargau 2025 auch 3693 Anträge zur erstmaligen Ausrichtung einer Hilflosenentschädigung (HE). Als hilflos gelten Personen, die wegen Einschränkungen in den täglichen Lebensverrichtungen (z.B. essen, ankleiden) dauernd auf Hilfe angewiesen sind. Zwei Drittel davon entfallen auf AHV-Rentnerinnen und Rentner, deren HE-Anmeldungen ebenfalls von IV-Fachpersonen erfasst, abgeklärt und entschieden werden. Die IV-Fachpersonen klären auch den Anspruch auf Hilflosenentschädigung für Minderjährige ab. Seit 2021 stiegen die Anmeldungen um knapp 40 Prozent an. Trotz dieses markanten Anstiegs konnte die IV-Stelle von SVA Aargau die Bearbeitungsdauer dank Prozessoptimierungen von 165 Tagen auf unter 100 Tage beschleunigen.

Hilflosenentschädigung AHV/IV 2025
Ausbezahlte Leistungen
Anzahl leistungsbeziehende Personen
Illustration, die zwei Personen in einer Besprechung zeigt. Eine Person sitzt im Rollstuhl.

Entwicklung

Anzahl leistungsbeziehende Personen20212022202320242025Δ 21/25
HE der AHV SVA Aargau*2 7823 0503 0883 5013 62330,2 %
HE der AHV Aargau4 5814 9655 0275 603n.a.
HE der AHV Schweiz 66 77167 13069 85076 196n.a.
HE der IV SVA Aargau*2 4862 5232 5232 5822 6496,6 %
HE der IV Aargau2 8472 8932 9172 984n.a.
HE der IV Schweiz 37 70938 09338 36939 052n.a.
*Die Invalidenversicherung prüft den Anspruch auf Hilflosenentschädigung AHV/IV. Die Ausgleichskasse zahlt die Leistungen aus.
Ausbezahlte Leistungen in CHF20212022202320242025Δ 21/25
HE der AHV SVA Aargau24 281 65126 520 00827 001 28829 082 20731 130 97828,2 %
HE der AHV Schweiz600 000 000609 000 000645 000 000690 000 000n.a.
HE der IV SVA Aargau19 738 74119 533 16920 340 68720 882 92622 143 70912,2 %
HE der IV Schweiz540 000 000600 000 000600 000 000628 000 000n.a.
*Die Invalidenversicherung prüft den Anspruch auf Hilflosenentschädigung AHV/IV. Die Ausgleichskasse zahlt die Leistungen aus.