Zwei Personen sitzen mit einem Laptop an einem Tisch und sind in ein Gespräch vertieft.

Entwicklung der Sozialversicherungen

SVA Aargau stellt zu allen anvertrauten Sozialversicherungen und übertragenen Aufgaben umfassendes Datenmaterial zur Verfügung. Mehrjahresstatistiken zeigen, wie sich die unterschiedlichen Leistungen entwickelt haben. Gleichzeitig werden wichtige Veränderungen im vergangenen Jahr aufgezeigt.

Sozialversicherungen

Alters- und Hinterlassenenversicherung
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Sie ersetzt nach der Pensionierung oder nach einem Todesfall einen Teil des Einkommens.
Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung (IV) verfolgt das Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten und verunfallte oder erkrankte Personen möglichst schnell wieder zu integrieren. Der Grundsatz lautet deshalb «Eingliederung vor Rente». Wenn jemand teilweise oder ganz invalid wird, fangen Geldleistungen die finanziellen Folgen der Invalidität auf.
Hilflosenentschädigung
Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die bei alltäglichen Tätigkeiten auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, haben Anspruch auf Hilflosenentschädigung (HE).
Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen (EL) helfen dort, wo die Leistungen der AHV/IV die minimalen Lebenskosten nicht decken.
Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL) tragen zur Existenzsicherung von Personen bei, welche kurz vor dem Rentenalter von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden.
Familienzulagen
Familienzulagen (FAZ) haben das Ziel, die finanziellen Mehrkosten der Eltern für ihre Kinder zu decken.
Mutterschaftsentschädigung
Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung (MSE).
Entschädigung für den anderen Elternteil
Der Vater resp. die Ehefrau der Mutter eines Neugeborenen hat während 14 Tagen Anspruch auf die Entschädigung für den anderen Elternteil (EAE). Früher hiess diese Leistung Vaterschaftsurlaub.
Betreuungsentschädigung
Eltern von schwer erkrankten oder verunfallten Kinder haben Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub. Dieser ermöglicht es ihnen, sich auf die Genesung ihres Kindes zu konzentrieren.
Erwerbsersatzentschädigung
Dienstpflichtige Personen haben für jeden besoldeten und anrechenbaren Diensttag Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung (EO).

Kantonale Leistungen