Liste der säumigen Versicherten

Der Kanton Aargau verfolgt mit der Liste der säumigen Versicherten das Ziel, die Anzahl der Verlustscheine aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) zu reduzieren. SVA Aargau führt die Liste der säumigen Versicherten im Auftrag des Kantons.

Ein Eintrag auf der Liste erfolgt dann, wenn die versicherte Person eine Betreibung für Prämien oder Kostenbeteiligungen aus der Grundversicherung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist bezahlt. Die Krankenversicherer schränken in der Folge ihre Leistungen ein. Insgesamt nahm SVA Aargau im Berichtsjahr 9440 neue Einträge sowie 9390 Löschungen vor.

Entwicklung

Anzahl Personen auf der Liste (jeweils per 31.12.)

Der Rückgang im Jahr 2022 ist auf eine Gesetzesrevision zurückzuführen, wonach Versicherte mit Verlustscheinen für KVG-Forderungen nicht mehr auf der Liste geführt werden.

Änderung der Gesetzesgrundlage per 1. Januar 2025

2025 meldeten die Krankenversicherer SVA Aargau rund 32 400 neue Betreibungen, was einer Abnahme von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Im selben Zeitraum gingen rund 30 600 Zahlungs- und Annullationsmeldungen ein (–20 Prozent). Die Abnahme der Anzahl Meldungen ist auf eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes per 1. Januar 2025 zurückzuführen. Personen dürfen seither höchstens zwei Mal innerhalb eines Kalenderjahres für KVG-Ausstände betrieben werden. Die Summe der ausstehenden Forderungen ist gegenüber dem Vorjahr in etwa gleichgeblieben, weshalb die durchschnittliche Forderungshöhe einer Betreibung zugenommen hat.

Durchführungskosten

Die Durchführungskosten für die Liste der säumigen Versicherten und die Abrechnung der KVG-Verlustscheine fielen im Jahr 2025 mit 643 295 Franken höher aus als im Vorjahr (Vorjahr: 398 811 Franken). Ursache hierfür war eine technisch notwendige Modernisierung wesentlicher Systemkomponenten, die aufgrund ihres Lebenszyklus ersetzt werden mussten.