Ergänzungsleistungen

Personen, die eine AHV- oder IV-Rente oder IV-Taggelder beziehen, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL), wenn sie in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben.

Im Vergleich zum Vorjahr (+2,4 Prozent) sind die EL-Ausgaben im Kanton Aargau 2025 deutlich angestiegen (+8,4 Prozent). Der Regierungsrat hat per 1. Januar 2025 die maximal anrechenbare Tagestaxe für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner auf 200 Franken erhöht. Gleichzeitig wurden auf Bundesebene die Mietzinsmaxima in der EL an die gestiegenen Wohnkosten angepasst. Diese kantonalen und nationalen Anpassungen trugen wesentlich zum Anstieg der EL-Ausgaben bei. Die Zahl der Leistungsbeziehenden ist gegenüber dem Vorjahr um 3,0 Prozent gestiegen. Insgesamt hat SVA Aargau 2025 über 4700 EL-Anmeldungen bearbeitet – ein ähnlich hoher Wert wie in den beiden Vorjahren.

Ergänzungsleistungen 2025
Ausbezahlte Leistungen in CHF
Anzahl erwachsene Leistungsbeziehende
Illustration, die eine ältere Person lesend an einem Wohnzimmertisch zeigt

Rasche Entscheide

Erfreulich ist die Entwicklung der Bearbeitungsdauer der EL-Anmeldungen. 2025 betrug sie durchschnittlich 34 Tage (2024: 39 Tage). Damit liegt sie auf dem tiefsten Stand der letzten dreizehn Jahre und deutlich unter der gesetzlich vorgesehenen Frist von 90 Tagen. Die stetige Optimierung der internen Prozesse zeigt damit nachhaltig Wirkung. Auch bei den Anträgen auf Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten wurde ein Mehrjahresbestwert erreicht: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer betrug 14 Tage. Dazu beigetragen hat auch die stetige Weiterentwicklung der digitalen Lösungen zur automatisierten Verarbeitung von Krankenkassenabrechnungen. Die Zahl der vollständig automatisiert verarbeiteten Anträge stieg im Berichtsjahr um 8 Prozent auf 20 200 Anträge.

Digitale Meldungen

Für EL-Beziehende ist es wichtig, die Unterlagen auch per Post einreichen zu können. Die auf die Kundenbedürfnisse zugeschnittenen digitalen Kanäle von SVA Aargau werden aber immer stärker genutzt. Wurden 2024 noch 21 500 Dokumente für EL-Änderungen oder Krankheits- und Behinderungskosten digital eingereicht; so waren es 2025 bereits 51 000 digitale Eingänge.

Anteil AHV- und IV-Rentner/innen 2025

Knapp zwei Drittel der EL-Beziehenden sind AHV-Rentner/innen. Ein Drittel erhält die Ergänzungsleistungen zusätzlich zu einer IV-Leistung.

Finanzierung der Ergänzungsleistungen 2025 (ohne Krankheits- und Behinderungskosten)

Der Kanton finanziert rund 60 Prozent der jährlichen Ergänzungsleistungen.

Entwicklung

Anzahl leistungsbeziehende Personen20212022202320242025Δ 21/25
AargauTotal21 34921 52022 27822 48023 1178,3 %
Erwachsene20 20020 36721 10321 36222 0068,9 %
EL zu AHV12 65412 71913 22113 51413 95610,3 %
EL zu IV7 5467 6487 8827 8488 0506,7 %
Kinder1 1491 1531 1751 1181 111–3,3 %
SchweizTotal367 339365 833371 502370 487n.a.
Erwachsene345 003344 271349 962350 925n.a.
EL zu AHV223 677222 715227 055229 082n.a.
EL zu IV121 326121 556122 907121 843n.a.
Kinder22 33621 56221 54019 562n.a.
Ausbezahlte Leistungen in CHF20212022202320242025Δ 21/25
AargauTotal281 341 427286 217 189305 166 783312 353 513338 555 56220,3 %
Ergänzungsleistungen257 566 353262 518 764279 659 029285 436 909309 800 81120,3 %
EL zu AHV150 933 091152 758 473163 458 838169 545 309189 591 40925,6 %
EL zu IV106 633 262109 760 291116 200 191115 891 600120 209 40212,7 %
Krankheits- und Behinderungskosten23 775 07423 698 42525 507 75426 916 60428 754 75120,9 %
SchweizTotal5 442 835 9215 493 364 5535 712 418 4675 944 065 254n.a.
Ergänzungsleistungen4 909 055 3844 956 476 6165 154 844 8895 370 740 379n.a.
EL zu AHV2 846 398 5712 856 798 0653 002 279 5153 147 196 265n.a.
EL zu IV2 062 656 8132 099 678 5512 152 565 3742 223 544 114n.a.
Krankheits- und Behinderungskosten533 780 537536 887 937557 573 578573 324 875n.a.