Verlustscheinkosten
Die Krankenversicherer stellen die Kosten für Verlustscheine aus ausstehenden Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten zu 85 Prozent den Kantonen in Rechnung.
2025 stellten die Krankenversicherer dem Kanton Aargau via SVA Aargau rund 19 Millionen Franken (exkl. Rückerstattungen) für rund 13 900 Verlustscheine aus dem Jahr 2024 in Rechnung. Gegenüber dem Vorjahr sind die Verlustscheinkosten exkl. Rückerstattungen damit um rund 25 Prozent gestiegen. Eine Erhöhung der Kosten für die Verlustscheine 2024 ist jedoch gesamtschweizerisch festzustellen. So stiegen die Verlustscheinkosten in der Schweiz im Schnitt um 12,4 Prozent. Gemessen an den Kosten je Einwohnerin und Einwohner liegt der Kanton Aargau mit rund 25 Franken deutlich unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von etwa 40 Franken.
Verlustscheinkosten inkl. Rückerstattungen in CHF
Rückerstattungen
Die Krankenversicherer melden SVA Aargau bei der jährlichen Verlustscheinabrechnung auch die nachträglichen Rückzahlungen der offenen Forderungen durch die Versicherten. 2025 betrugen diese Rückerstattungen rund 1,9 Millionen Franken.
Rückerstattungen in CHF
Gemeinden tragen Kosten
Zahlungspflichtig für Verlustscheinforderungen ist diejenige Gemeinde, in der die Schuldnerin oder der Schuldner zum Zeitpunkt der Betreibung wohnte. 2025 trugen die Gemeinden rund 97 Prozent der Verlustscheinkosten (exkl. Rückerstattungen). Die restlichen 3 Prozent gehen zulasten des Kantons. Da die Schuld der versicherten Person gegenüber dem Krankenversicherer trotz Weiterverrechnung der offenen Forderung an den Kanton bestehen bleibt, verbleiben die Schuldscheine beim Krankenversicherer.
Aktives Case Management
Gemeinden erkennen aufgrund der Liste der säumigen Versicherten Einwohnerinnen und Einwohner mit Zahlungsschwierigkeiten früh und können diese individuell unterstützen. Mit diesem aktiven Case-Management können die Verlustscheinkosten gesenkt und Rückerstattungen erhöht werden.