Mutterschaftsentschädigung

Erwerbstätige Mütter erhalten während den ersten 14 Wochen nach der Geburt ihres Kindes eine Mutterschaftsentschädigung. Sie erhalten 80 Prozent ihres durchschnittlichen Lohns vor der Geburt.

2025 war die Anzahl ausbezahlter Mutterschaftsentschädigungen rückläufig. Gegenüber dem Vorjahr wurden an 5,2 Prozent weniger Mütter Leistungen ausbezahlt. Diese Entwicklung spiegelt den weiterhin zunehmenden Trend der sinkenden Geburtenrate in der Schweiz. Arbeitgebende und Selbstständige können die Anmeldungen für die Mutterschaftsentschädigung seit 2023 digital auf der Onlineplattform connect vornehmen. Der Anteil der online eingegangenen Anmeldungen nahm 2025 weiter zu und betrug knapp 71 Prozent.

Mutterschaftsentschädigung 2025
Ausbezahlte Leistungen in CHF
Anzahl erwerbstätige Mütter mit Leistungen von SVA Aargau
Illustration, die eine Frau mit Kinderwagen zeigt

Entwicklung

Anzahl leistungsbeziehende Personen20212022202320242025 Δ21/25
SVA Aargau1 9161 6852 0441 8721 774–7,4 %
Schweiz90 27869 00364 73064 055n.a.
Ausbezahlte Leistungen in CHF20212022202320242025 Δ21/25
SVA Aargau22 082 97620 095 53723 780 18922 960 71319 943 675–9,7 %
Schweiz923 534 000899 311 000888 533 691900 741 000n.a.