Prämienverbilligung

Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau, die in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben, können Prämienverbilligung geltend machen.

Mit dem digitalen und automatisierten Prämienverbilligungsverfahren erhalten die Kundinnen und Kunden nach der Anmeldung rasch Kenntnis über ihren Anspruch. Neu steht ihnen seit 2025 zudem das Versichertenportal myCockpit zur Verfügung, über das sie jederzeit den aktuellen Stand ihres Änderungsantrags einsehen können. Rund jede vierte Person im Kanton Aargau bezieht Prämienverbilligung.

Prämienverbilligung 2025
Ausbezahlte Leistungen in CHF
Anzahl Leistungsbeziehende
Illustration, die eine junge Familie zeigt, die gerade Post erhalten hat

Automatisierte Nachkontrollen

Mit der Nachkontrolle überprüft SVA Aargau im Auftrag des Kantons Aargau, ob die angewandte Berechnungsbasis (Steuerveranlagung von vor 3 Jahren) mit der definitiven Steuerveranlagung des betreffenden Jahres übereinstimmt. Dieser Abgleich ist vollständig automatisiert. Bei grösseren Abweichungen kommt es zu Rückforderungen. 2025 wurden 36 528 Verfügungen automatisiert überprüft. In 7163 Fällen kam es zu einer Rückforderung. Es wurden insgesamt 23,1 Millionen Franken zurückgefordert.

Präzisierung der rechtlichen Grundlagen

Per 1. September 2025 wurde die Verordnung zum Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung angepasst. Der Regierungsrat hat den Einkommensbegriff in der Verordnung präzisiert und sorgt damit in der Durchführung der Prämienverbilligung für mehr Klarheit. Die daraus resultierenden Anpassungen hat SVA Aargau fristgerecht umgesetzt. Zudem wurden die Berechnungselemente erweitert, indem der Begriff der effektiven Prämie im Zusammenhang mit Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung sowie die Verteilung des Haushaltanspruchs konkretisiert wurden. SVA Aargau hat die entsprechenden Anpassungen ebenfalls fristgerecht per 1. September 2025 umgesetzt. Für Haushalte mit Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung, bei denen sich die Prämien per 1. Januar 2026 noch ändern, erfolgt automatisch eine Neuberechnung durch SVA Aargau. Die betroffenen Kundinnen und Kunden müssen nichts unternehmen.

Entwicklung

Anzahl leistungsbeziehende Personen20212022202320242025Δ 21/25
Total173 857173 710169 306185 368199 74614,9 %
davon Beziehende von Ergänzungsleistungen22 12322 57623 09123 38424 1289,1 %
davon Beziehende von Sozialhilfe14 12213 26812 84712 24612 028–14,8 %
Ausbezahlte Leistungen in CHF20212022202320242025Δ 21/25
Total*365 120 945368 959 369361 393 186410 746 944470 788 71228,9 %
davon an Beziehende von Ergänzungsleistungen110 533 452114 373 561121 155 315123 526 818134 415 02421,6 %
davon an Beziehende von Sozialhilfe39 680 96336 849 34736 195 77036 709 45839 380 160–0,8 %
*Geldfluss exkl. Rückerstattungen, Abschreibungen, Differenzzahlungen und Verlustscheinkosten