Prämienverbilligung
Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau, die in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben, können Prämienverbilligung geltend machen.
Mit dem digitalen und automatisierten Prämienverbilligungsverfahren erhalten die Kundinnen und Kunden nach der Anmeldung rasch Kenntnis über ihren Anspruch. Neu steht ihnen seit 2025 zudem das Versichertenportal myCockpit zur Verfügung, über das sie jederzeit den aktuellen Stand ihres Änderungsantrags einsehen können. Rund jede vierte Person im Kanton Aargau bezieht Prämienverbilligung.
Automatisierte Nachkontrollen
Mit der Nachkontrolle überprüft SVA Aargau im Auftrag des Kantons Aargau, ob die angewandte Berechnungsbasis (Steuerveranlagung von vor 3 Jahren) mit der definitiven Steuerveranlagung des betreffenden Jahres übereinstimmt. Dieser Abgleich ist vollständig automatisiert. Bei grösseren Abweichungen kommt es zu Rückforderungen. 2025 wurden 36 528 Verfügungen automatisiert überprüft. In 7163 Fällen kam es zu einer Rückforderung. Es wurden insgesamt 23,1 Millionen Franken zurückgefordert.
Präzisierung der rechtlichen Grundlagen
Per 1. September 2025 wurde die Verordnung zum Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung angepasst. Der Regierungsrat hat den Einkommensbegriff in der Verordnung präzisiert und sorgt damit in der Durchführung der Prämienverbilligung für mehr Klarheit. Die daraus resultierenden Anpassungen hat SVA Aargau fristgerecht umgesetzt. Zudem wurden die Berechnungselemente erweitert, indem der Begriff der effektiven Prämie im Zusammenhang mit Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung sowie die Verteilung des Haushaltanspruchs konkretisiert wurden. SVA Aargau hat die entsprechenden Anpassungen ebenfalls fristgerecht per 1. September 2025 umgesetzt. Für Haushalte mit Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung, bei denen sich die Prämien per 1. Januar 2026 noch ändern, erfolgt automatisch eine Neuberechnung durch SVA Aargau. Die betroffenen Kundinnen und Kunden müssen nichts unternehmen.
Entwicklung
| Anzahl leistungsbeziehende Personen | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Δ 21/25 | ||||||
| Total | 173 857 | 173 710 | 169 306 | 185 368 | 199 746 | 14,9 % | ||||||
| davon Beziehende von Ergänzungsleistungen | 22 123 | 22 576 | 23 091 | 23 384 | 24 128 | 9,1 % | ||||||
| davon Beziehende von Sozialhilfe | 14 122 | 13 268 | 12 847 | 12 246 | 12 028 | –14,8 % |
| Ausbezahlte Leistungen in CHF | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Δ 21/25 | ||||||
| Total* | 365 120 945 | 368 959 369 | 361 393 186 | 410 746 944 | 470 788 712 | 28,9 % | ||||||
| davon an Beziehende von Ergänzungsleistungen | 110 533 452 | 114 373 561 | 121 155 315 | 123 526 818 | 134 415 024 | 21,6 % | ||||||
| davon an Beziehende von Sozialhilfe | 39 680 963 | 36 849 347 | 36 195 770 | 36 709 458 | 39 380 160 | –0,8 % | ||||||
| *Geldfluss exkl. Rückerstattungen, Abschreibungen, Differenzzahlungen und Verlustscheinkosten | ||||||||||||