Nachhaltiges Anlegen
Indikator
Bezeichnung
Beschreibung/Verweise
GRI 3-3
Management der wesentlichen Themen
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a.-b.
Über die Familien-/Ausgleichskassen verwaltet SVA Aargau via extern vergebene Vermögensverwaltungsmandate Kapital von weit über 120 Millionen Franken. Unter nachhaltigem Anlegen wird die systematische Berücksichtigung von ESG*- bzw. Nachhaltigkeitskriterien bei der Vermögensverwaltung (Anlagestrategien) bzw. bei der Auswahl und Beurteilung der externen Vermögensverwalter verstanden. Bei der Integration von Nachhaltigkeitskriterien geht es einerseits um aktives Risikomanagement im Anlagegeschäft und andererseits um die Schaffung positiver bzw. die Vermeidung negativer Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft (Beispiel: Klimaverträglichkeit von Anlageportfolios).
*ESG: Environment, Social und Governance, d. h. Umwelt, Soziales und Unternehmensführung aus einer Risiko- bzw. Chancenoptik.
Auswirkungen
- Direkter Einfluss auf das Verhalten der Vermögensverwalter bzw. je nach Anlagestrategie auch (begrenzt) auf die Anlageobjekte (z. B. Unternehmen)
- Vorbildfunktion und Standard-Setzung in der Vermögensverwaltung öffentlichrechtlicher Akteure
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c.
Publizierte Richtlinien & Verpflichtungen
- Anlagereglement Ausgleichskasse
- Anlagereglement Familienausgleichskasse
- ASIP ESG-Reporting Standard für Pensionskassen
- d.